| Neben einer fundierten juristischen Ausbildung ist langjährige berufspraktische Erfahrung und regelmäßige Fortbildung die Voraussetzung für eine kompetente Beratung und Vertretung:

Seit 2000 als Rechtsanwältin zugelassen
Zusatzqualifikation als Fachanwältin für Familienrecht
Zusatzqualifikation als Diplom- Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin
Regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen, Seminaren und Tagungen
_.(Fortbildungszertifikat des Deutschen Anwaltsvereins)
Eigene Vortragstätigkeit

Ich vertrete Ihre Interessen bei allen Amts- und Familiengerichten sowie Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland.

Rechtsstreitigkeiten vor Gericht enden in der Regel entweder mit einer gerichtlichen Entscheidung oder die Parteien einigen sich auf einen Vergleich. Gerichtliche Vergleichsvorschläge sind aber nicht in jedem Fall der Weisheit letzter Schluss - zumal Sie dann auch immer einen Teil der Kosten zu tragen haben, gleichwohl Ihre
Rechtsposition eine Kostenbeteiligung nicht rechtfertigt. Eine umfassende Interessen- vertretung beinhaltet deshalb auch, "faule Kompromisse" nicht einzugehen.

Andererseits ist die Erarbeitung außergerichtlicher, mitunter ungewöhnlicher Lösungsstrategien Teil einer qualitativ hochwertigen Dienstleistung, wenn es z.B. darum geht, einen aussichtslosen oder langwierigen Gerichtsprozess mit weiteren Kosten zu vermeiden.

In Familiensachen sollte der Streit um das Sorge- oder Umgangsrecht nicht auf dem Rücken der Kinder ausgetragen werden. Hier heißt es, in erster Linie das Wohl der Kinder zu beachten.

Meine Aufgabe ist es, Ihre rechtlichen Fragen gründlich, kreativ und wirtschaftlich sinnvoll zu lösen. Ich nehme mir Zeit für Ihr Rechtsproblem. Sie und Ihr Anliegen werden durch mich persönlich betreut. Kontinuität und feste Ansprechpartner auch im Sekretariat sind unsere Stärke.

Vertrauen ist das Schlüsselwort.

Zufriedene Mandanten sind der Maßstab für eine gute Dienstleistung.

Auch die Mitarbeiter des Sekretariats setzen sich dafür ein.
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