| Es ist sinnvoll und auch erforderlich, zu Beginn
der ersten Beratung die Kostenfrage zu klären.

Die Höhe der anwaltlichen Gebühren richtet sich

bei einer ausschließlichen Beratung des Mandanten nach einer
Honorarvereinbarung
bei einer außergerichtlichen Vertretungstätigkeit (Korrespondenz mit Dritten)
entweder direkt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder
nach einer Honorarvereinbarung

bei einer gerichtlichen Vertretungstätigkeit entweder direkt nach dem RVG
oder
nach einer Honorarvereinbarung

Ist das RVG anzuwenden, werden die Gebühren des Rechtsanwalts in zivilrechtlichen Angelegenheiten anhand einer Gebührentabelle auf der Basis des Streitwerts ermittelt.
Sollten Sie wirtschaftlich nicht in der Lage sein, die Kosten eines Beratungsgesprächs oder einer außergerichtlichen Vertretung aus eigenen Mitteln zu zahlen, haben Sie unter bestimmten weiteren Voraussetzungen Anspruch auf Beratungshilfe. In einem Gerichtsverfahren steht Ihnen bei Bedürftigkeit und hinreichenden Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung bzw. Rechtsverteidigung Prozesskostenhilfe zu.

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung? Wir erfragen für Sie, ob Ihre Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage erteilt.

Näheres erläutern wir Ihnen gerne.
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