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Ich bin der kompetente Partner für Sie auf den Gebieten:

Erbrecht

Der Erblasser möchte zu Lebzeiten seinen Nachlass regeln. Oftmals wird im Alter
auch eine gesonderte Regelung für den Fall einer schweren Erkrankung und Pflege-
bedürftigkeit erwünscht. Beim Erbfall kommt es häufig zu Konflikten zwischen
den Erben bzw. dritten Personen oder es gibt bereits Auseinandersetzungen zu
Lebzeiten des Erblassers.

Vor dem Erbfall:
Warum überhaupt testieren?
Gesetzliche Erbfolge, Erbeneinsetzung, Unternehmensnachfolge
Einzeltestament, Unternehmertestament
Gemeinschaftliches Testament, Berliner Testament, Erbvertrag
Vor- und Nacherbschaft, Vermächtnis, Auflage, Teilungsanordnung
Schenkungen zu Lebzeiten, Vorweggenommene Erbfolge, Abfindung
Gleichstellungsgelder an die Kinder
Enterbung, Pflichtteil, Pflichtteilsergänzung, Pflichtteilsverzicht
Gesellschaftsanteile, Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeklausel
Wohnrecht, Nießbrauch
Verwahrung

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Generalvollmacht:
Lebenserhaltende Maßnahmen
Wer soll mich vertreten, wenn ich nicht mehr selbst entscheiden kann?

Nach dem Erbfall:
Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft
Ausgleichung unter Geschwistern als Erben oder Pflichtteilsberechtigte
Schenkungen zu Lebzeiten u. ihre Anrechnung
Pflichtteilsrecht, Pflichtteilsergänzung
Nießbrauchsvermächtnis
Annahme/Ausschlagung der Erbschaft
Anfechtungsmöglichkeiten
Überschuldeter Nachlass, Haftungsbeschränkung
Erbschein
Nachlasspflegschaft
Testamentsvollstreckung



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Ehe- und Familienrecht

Die Partnerschaft ist gescheitert, so dass die Trennungs- und möglicherweise die
Ehescheidungsfolgen geregelt werden müssen. Eine Alternative zur gerichtlichen
Auseinandersetzung ist die vertragliche Regelung aller Trennungs- und/oder
Scheidungsangelegenheiten. Breits mit der Eheschließung kann Vorsorge durch
Abschluss eines Ehevertrages getroffen werden.

Sorgerecht, Aufenthaltsbestimmung, Herausgabe des Kindes
Umgangsrecht der Eltern, der Geschwister, der Großeltern, des Stiefvaters
Unterhalt: Habe ich Anspruch auf Unterhalt oder muss ich Unterhalt zahlen? __Kindesunterhalt, Volljährigenunterhalt, Ehegattenunterhalt vor und nach
__der Ehescheidung, Unterhaltsanspruch von Mutter und Vater aus Anlass der Geburt, __Elternunterhalt, __Großelternunterhalt, Unterhalt bei eingetragenen __Lebenspartnerschaften
Ehescheidungsvoraussetzungen
Vermögensauseinandersetzung: Güterstand der Zugewinngemeinschaft,
__Gütertrennung, Gütergemeinschaft.
__Was soll mit einer - gemeinsam - angeschafften Immobilie geschehen?
__Wie geht es mit – gemeinsamen – Schulden weiter?
Hausratteilung: Wer bekommt was?
Ehewohnung: Wer bleibt in der Ehewohnung, wer zieht aus?
Abstammung: Bin ich wirklich der leibliche Vater meines Kindes?
__Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung
Versorgungsausgleich, Rente
Adoption
Eingetragene Lebenspartnerschaften
Nichteheliche Lebensgemeinschaften
Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz



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Verkehrsrecht

Bei einem Verkehrsunfall ist der Geschädigte in der Regel mit der Geltendmachung
seiner Ansprüche gegenüber dem Unfallverursacher bzw. der Versicherung überfordert.
Der Unfallverursacher muss sich oftmals nicht nur gegenüber dem Geschädigten
im Rahmen des Schadensersatzes, sondern auch gegenüber der Bußgeldbehörde
oder sogar dem Gericht für Strafsachen verantworten.

Sachschäden
Reparatur- oder Totalschaden
Kauf eines Ersatzwagens, Mietwagen-, Abschleppkosten
Nutzungsentschädigung
Gutachterkosten
Verdienstausfall
Entgangener Gewinn
Personenschäden
Schmerzensgeld, Tödliche Verletzungen
Geldrente
Heilbehandlung
Kosten für Pflege
Minderung der Erwerbsfähigkeit
Folgeschäden
Mitverschulden
Verkehrsordnungswidrigkeiten
Verwarnungs- und Bußgelder
Straftaten im Straßenverkehr



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Vertrags- und Schadensersatzrecht

„Pacta sunt servanda !“, d.h. Verträge müssen eingehalten werden. Der aus dem
römischen Recht übernommene und noch heute gültige Grundsatz der Vertragstreue
wird nicht immer eingehalten. Verträge werden häufig einfach schlecht oder un-
zureichend erfüllt. Hierbei kann es auch zu Schadensersatzansprüchen kommen.
Es ist gegebenenfalls sinnvoll, einen Vertrag rückgängig zu machen, um weiteren
Schaden zu vermeiden.

Entwurf von Verträgen: Kaufvertrag, Darlehensvertrag, Ehevertrag,
__Trennungs- und/oder Scheidungsfolgenvereinbarung, Erbvertrag
Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen, z.B. aus Reisevertrag, Mietvertrag, __Werkvertrag, Dienstleistungsvertrag
Anfechtung von Verträgen
Widerruf, Rücktritt von Verträgen
Ausgleichsansprüche unter Gesamtschuldnern
Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung

Bei einer deliktischen Haftung geht es um die Folgen einer unerlaubten Handlung, die Beseitigungs- und Unterlassungs-, aber auch Schadensersatzansprüche, z.B. in Form von Schmerzensgeld, auslösen kann.

Tödliche Verletzung
Körperverletzung
Gesundheitsverletzung
Verletzung des Persönlichkeitsrechts
Freiheitsberaubung
Ehrverletzung
Verletzung der Privatsphäre
Kreditgefährdung, Rufschädigung
Eigentumsverletzung
Vermögensschaden durch z.B. Betrug, Unterschlagung, Veruntreuung



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